Wiederherstellung der Festung Schuscha
Projekt zur Wiederherstellung der Festung Schuscha
Gemäß Artikel 77 der Verfassung der Republik Aserbaidschan ist der Schutz historischer und kultureller Denkmäler die Pflicht jedes Einzelnen. Historische und kulturelle Denkmäler sind das nationale Erbe des Volkes. Der Staat gewährleistet den Schutz historischer und kultureller Denkmäler, garantiert die Errichtung, den Betrieb und die Entwicklung der für ihre wissenschaftliche Erforschung und Förderung notwendigen Einrichtungen und schafft Bedingungen für ihre effektive Nutzung.
Die Planungsunterlagen für die Restaurierung der Festung Schuscha wurden im Jahr 2021 von der geschlossenen Aktiengesellschaft BIMD unter Berücksichtigung der Verfassung der Republik Aserbaidschan, des Gesetzes der Republik Aserbaidschan über den Schutz historischer und kultureller Denkmäler sowie der bestehenden bewährten Praxis in diesem Bereich erstellt.
Das Hauptziel des Projekts bestand darin, das historische Erscheinungsbild der erhaltenen Teile der Festung Schuscha auf der Grundlage von Archivdaten und bibliografischen Untersuchungen wiederherzustellen, Reparatur- und Verstärkungsarbeiten an den Baukonstruktionen durchzuführen sowie die Projektdokumentation für notwendige Reparaturarbeiten zu erstellen.
Neben lokalen qualifizierten Fachkräften wurden auch ausländische Experten in die Restaurierungsarbeiten einbezogen. Die Restaurierung der Festung Schuscha, die als eine der Perlen unseres kulturellen Erbes gilt, ist eine ehrenvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für jeden daran beteiligten Aserbaidschaner. Die Fachleute wandten die modernsten Ansätze und Erfahrungen an und berücksichtigten dabei, dass jeder Stein der Festung Schuscha für uns wertvoll ist und mit den ruhmreichen Seiten unserer Geschichte verbunden ist.
„Schuscha gehört uns! Karabach ist Aserbaidschan“